EU-Bio-Logo

Ökologischer Landbau nach EU-Mindeststandards

Umweltvorteil:
Empfehlenswert! Aber es geht sogar noch besser!

Die Europäische Union (EU) schreibt gesetzliche Mindestkriterien für den ökologischen Landbau vor. Nur ein Lebensmittel, das den Kriterien zu mindestens 95 Prozent entspricht, darf „bio“ oder „öko“ genannt werden. Die Vorgaben regeln z. B.:

  • Verzicht auf chemische Pflanzenschutz- und Düngemittel
  • Höchstzulässige Anzahl von Tieren pro Hektar
  • Artgerechte Haltungsformen
  • Verbot von Gentechnik

Höhere Ansprüche an den Öko-Landbau und die Tierhaltung haben die Bio-Anbauverbände, die auch eigene Logos vergeben (s.u.).

Für eine gute Öko-Bilanz ist es wichtig, dass die Produkte nicht von zu weit her transportiert wurden, daher ist regionales Bio am besten.

Seit 2010 gibt es auch EU-Standards für gezüchteten Bio-Fisch aus Aquakulturen. Denn auch Aquakulturen kämpfen mit ökologischen Problemen: Degradierung von wertvollen Naturräumen, nicht tiergemäße Haltungssysteme und -dichten oder nicht nachhaltige Futtermittel. Bio-Wildfisch gibt es nicht.

Alle verpackten Bio-Produkte müssen das EU-Bio-Logo tragen. Freiwillig können andere Bio-Logos abgedruckt werden.

Vergeben durch: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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